Die Nutzung wasserstoffhaltigen Erdgases oder von reinem Wasserstoff wird
in der Zukunft eine immer bedeutendere Rolle spielen.
Bei der Beaufschlagung von Netzen oder GDRM-Anlagen mit Erdgas/Wasserstoffgemischen
oder mit reinem Wasserstoff kann es sich je nach Umfang der Maßnahme um eine
"wesentliche Änderung" im Sinne des DVGW-Regelwerkes handeln.
HIerzu wir ggf. eine gutachtliche Betrachtung oder erneute Abnahmeprüfungen notwendig.
Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf hierzu an.