Dipl.-Ing. V. Ollesch, DVGW-Sachverständiger,   Bielefeld   

Berechnungstools für Gas-.Druckregel- und Messanlagen

Explosionsschutzprüfungen nach Betriebs-Sicherheitsverordnung

Gas-Druckregel- und Messanlagen gelten als Arbeitsmittel 

im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.


Gemäß § 15 und 16 Betriebssicherheitsverordnung muss für die GDRM-Anlage veranlasst werden:

- vor Inbetriebnahme eine Prüfung nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung

- Prüfung nach Nr. 5.1 Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung
  in Abständen von längstens 6 Jahren


Gerne führen wir diese Prüfleistungen für Sie durch. Bitte sprechen Sie uns bezüglich Ihrer Anlagen hierzu an.